Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schmähling Catering GmbH & Co. KG für die Bestellung und Abrechnung der Verpflegungsleistungen in Kindereinrichtungen und Schulen
1. Grundlage der Rechtsbeziehungen
Grundlage für Verpflegungsleistungen sind die abgeschlossenen Verträge mit den Trägern der Kindereinrichtungen oder Schulen. In diesen Verträgen sind die Rahmenbedingungen wie z.B. Art der Verpflegung, Art der Kassierung, Preise etc. geregelt. Demgemäß legt die Schmähling Catering GmbH & Co. KG die jeweiligen Preise fest. Übernimmt die Schmähling Catering GmbH & Co. KG laut Vertrag die bargeldlose Essengeldkassierung, wird zwischen der Schmähling Catering GmbH & Co. KG und den Erziehungsberechtigten der Essenteilnehmer/gesetzlichen Vertreter bzw. den volljährigen Essenteilnehmern eine gesonderte Einzelvereinbarung über die Versorgungsleistungen und die Abrechnung dieser Leistungen abgeschlossen.
2. Einzelvereinbarungen für die Verpflegungsleistung sowie für die bargeldlose Essengeldkassierung
Die Erziehungsberechtigten/gesetzliche Vertreter bzw. die volljährigen Essenteilnehmer erhalten ein Kundendatenblatt sowie ein Formular für ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Auf dem Kundendatenblatt teilt der Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter bzw. volljährige Essenteilnehmer alle für die Verpflegungsleistung sowie deren Abrechnung relevanten Daten mit. Die zusätzliche Angabe einer Email-Adresse ist zur Zusendung von Informationen möglich. Mit der Unterschrift auf dem Kundendatenblatt bestätigt der Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter bzw. der volljährige Essenteilnehmer die Anmeldung zum Schulessen sowie die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schmähling Catering GmbH & Co. KG. Das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Basis-Lastschriftmandat berechtigt die Schmähling Catering GmbH & Co. KG zum Einzug des Essengeldes vom angegebenen Konto. Der Kontoinhaber muss nicht identisch mit dem Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigem Essenteilnehmer sein. Die für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Mandatsreferenz entspricht der bei der Bearbeitung der Anmeldeunterlagen vergebenen Kundennummer, die dem Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer gesondert mitgeteilt wird. Änderungen zu den Kundendaten und/oder der Bankverbindungen sind vom jeweiligen Kontoinhaber durch Vorlage eines neuen Kundendatenblattes und/oder SEPA-Basis-Lastschriftmandats mitzuteilen.
3. Registrierung über unsere Homepage
Auf der Homepage www.bestellung-schmaehling.de unter dem Reiter „registrieren“ oder über unsere Web-Bestell-App (downloadbar über bestellung-schmaehling.de) unter dem Reiter „ schon registriert“
4. Bestätigung der Anmeldung für Neukunden
Nach Bearbeitung des Kundendatenblattes sowie des SEPA-Basis-Lastschriftmandats erhält jeder Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter bzw. volljährige Essenteilnehmer einen Kundenbrief als Nachweis der Anmeldung. Dieser Kundenbrief enthält die bei der Bearbeitung ihrer Anmeldeunterlagen vergebenen Kundennummer sowie eine für die Online-Bestellung erforderliche Geheimzahl/PIN (optional). Für Einrichtungen mit einer elektronischen Ausgabekontrolle wird für jeden Essenteilnehmer eine Magnetkarte mitgesandt, die täglich mit an die Essenausgabe zu nehmen ist. Die erste Magnetkarte wird kostenlos ausgegeben. Jede neu ausgestellte Magnetkarte z.B. wegen Verlust oder Zerstörung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach der Ausstellung einer neuen Magnetkarte mit dem nächst fälligem Essengeld vom Konto eingezogen.
5. Abrechnung der Verpflegungsleistungen
Das Essengeld wird auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftmandats per Bankeinzug nach Ablauf des voran gegangenen Verpflegungszeitraumes jeweils am 10. am 20. und am letzten Werktag des Monats rückwirkend vom angegebenen Konto eingezogen. Nach Datenübergabe an die Bank erfolgt entsprechend des SEPA-Lastschriftverfahrens die Abbuchung vom Konto. Je nach Bearbeitungszeit der Bank wird der Rechnungsbetrag nach 1-4 Werktagen von dem angegebenen Konto abgebucht. Sollte einer der Fälligkeitstermine auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, ist die Forderung am nächsten Werktag fällig. Wir bitten für Kontodeckung zu sorgen. Der Abrechnungszeitraum (z.B. 1.3.-15.3.), die Anzahl der abgebuchten Essen (z.B. mit 7 Best. A, 3 Best. B, mit 2 Abbestellungen) sowie die Mandatsreferenz sind aus dem Kontoauszug ersichtlich. Eine gesonderte Rechnungslegung erfolgt nicht. Die Rechnungsübersicht kann Online über den persönlichen Login-Bereich aufgerufen werden (optional).
Kommt es zu einer Bankretoure erhält der Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter bzw. volljährige Essenteilnehmer eine Rechnung über den Betrag der Bankretoure, über die durch die Rücklastschrift entstandenen Bankgebühren sowie über Bearbeitungsgebühren. Die bis zur Rechnungslegung in Anspruch genommenen Verpflegungsleistungen werden ebenfalls mit dieser Rechnung abgerechnet. Für Zustellverzögerungen der Rechnungen auf Grund fehlender Mitteilungen von Änderungen der Anschriften durch die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer und/oder höhere Gewalt (wie zum Beispiel Streik oder witterungsbedingte Verzögerungen) trägt die Schmähling Catering GmbH & Co. KG keine Verantwortung – Zahlungsfristen werden dadurch nicht verlängert.
Der Preis pro Verpflegungseinheit richtet sich nach den jeweiligen Verträgen mit den Trägern der Einrichtung und wird jedem Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer mit der Übergabe der Anmeldeunterlagen gesondert mitgeteilt – kann jedoch auch beim zuständigen Träger bzw. bei der zuständigen Schulkonferenz erfragt werden. Ändern sich die Preise, erfolgt durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG eine Mitteilung an alle betroffenen Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer. Müssen die Preise durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG auf Grund gesetzlicher Regelungen (Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. Anhebung des Mindestlohnens) angepasst werden, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an den Träger bzw. die Schulkonferenz.
6. Folgen einer Rücklastschrift
Nach einer Rücklastschrift erfolgt durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG die Einstellung der Versorgungsleistung bis zum Begleichen aller offenen Forderungen. Durch die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer ist im Anschluss eine Neubestellung der einzelnen Verpflegungsleistungen vorzunehmen. Erfolgt keine gegenteilige Mitteilung durch den Kontoinhaber, erfolgen die weiteren Abrechnungen für Verpflegungsleistungen wieder auf Grundlage des ursprünglichen SEPA-Basis-Lastschriftmandats. Werden offene Forderungen nicht rechtzeitig bezahlt, erhalten die Zahlungspflichtigen eine Mahnung. Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, nach Ablauf des Zahlungszieles in der Mahnung, die Übergabe der offenen Forderungen an ein Inkassobüro zu geben. Die dadurch entstehenden Gebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
7. Berechnung von Subventionsbeträgen bzw. Bildungs- und Teilhabepaket
Erfolgt eine Bezuschussung des Essengeldes durch den jeweiligen Träger, wird durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG nur der zu zahlende Elternanteil berechnet. Die Abrechnung der Subventionsbeträge erfolgt direkt mit dem jeweiligen Subventionsträger.
Liegt die Berechtigung für die Inanspruchnahme des Bildungspakets dem Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer vor, ist er verpflichtet, diese unverzüglich der Schmähling Catering GmbH & Co. KG vorzulegen. Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG führt die Essengeldabrechnung für den Berechtigungszeitraum entsprechend der gesetzlichen Regelungen durch – beginnend in dem Monat, in dem die Kostenübernahmezusage bei der Schmähling Catering GmbH & Co. KG vorgelegt wird (Posteingang). Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, nach bereits erfolgter Essengeldabrechnung rückwirkend eine Verrechnung durchzuführen.
Zu Subventionsbeträgen sowie zum Bildungs- und Teilhabepaket sind die öffentlichen Informationen zu beachten. Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, eine Preisänderung auf Grund von veränderten Subventionen oder Änderungen zum Bildungs- und Teilhabepaket den betroffenen Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertretern bzw. volljährigen Essenteilnehmern mitzuteilen.
8. Verfahren zur Be- bzw. Abbestellung von Verpflegungsleistungen
Monatliche Bestellungen bis jeweils 5 Werktage vor Verpflegungsmonat:
• über die Internetadresse www.bestellung-schmaehling.de oder über unsere Web-Bestell- App unter Angabe der Kundennummer und Geheimzahl.
Kurzfristige Abbestellungen bis 8:00 Uhr des Verpflegungstages
• per E-Mail an bestellung@schmaehling-catering.de oder info@schmaehling-catering.de per Fax an 03621-5144929.
Kurzfristige Abbestellungen bis 8:00 Uhr des Verpflegungstages können weiterhin Montag-Freitag telefonisch unter 03621- 5144916 oder 514490 erfolgen. Die Kundennummer ist mit anzugeben.
9. Menüausgabe
Die Ausgabe der bestellten Verpflegungsleistung erfolgt mittels elektronischer Kontrollsysteme. Dazu ist die Magnetkarte täglich mit an die Essenausgabe zu nehmen. Bei Nichtvorlage der Magnetkarte erfolgt die Ausgabe anhand einer Bestellliste. Diese kann jedoch von den Ausgabekräften erst eingesehen werden, wenn alle Essenteilnehmer mit Magnetkarte ihr Menü erhalten haben. In Einrichtungen ohne elektronisches Kontrollsystem erfolgt die Ausgabe anhand einer Bestellliste, die täglich aktualisiert an die Essenausgabe geliefert wird.
10. Kündigung
Die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer können die Einzelvereinbarungen jederzeit schriftlich kündigen. Nach Ausgleich aller offenen Forderungen erlischt automatisch das SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Eventuelle Guthaben werden erstattet.
11. Wegfall des Vertrages mit dem zuständigen Träger
Endet der Vertrag mit dem Träger der Einrichtung, erlöschen sämtliche Einzelvereinbarungen zwischen der Schmähling Catering GmbH & Co. KG und den betroffenen Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmern zum Vertragsende für die Zukunft. Gesonderte Kündigungen durch die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer sind nicht erforderlich.
12. Datenschutz
Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG eingehalten. Die von Ihnen übermittelten persönlichen Daten sind nur für den internen Gebrauch bestimmt und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ausnahmen werden gemacht, wenn die Schmähling Catering GmbH & Co. KG durch gesetzliche Regelungen oder Gerichtsbeschlüsse dazu verpflichtet wird. Für interne Zwecke, die eine Softwarepflege bzw. Softwareprüfung erfordern, hat das von der Schmähling Catering GmbH & Co. KG vertraglich beauftragte EDV-Unternehmen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.
13. Kontaktdaten der Schmähling Catering GmbH & Co. KG
Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG ist wie folgt erreichbar:
• für krankheitsbedingte kurzfristige Abbestellungen von Montag bis Freitag 7:00 – 8:00 Uhr
• sonstige Rückfragen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8:00 - 15:30 Uhr
Sekretariat: Telefon 03621-51449-0, Fax 03621-51449-29, Email info@schmaehling-catering.de
Bestellannahme: Telefon 03621-51449-16, Fax 03621-51449-29, Email bestellung@schmaehling-catering.de
Verwaltung: Telefon 03621-51449-0
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schmähling Catering GmbH & Co. KG für die Bestellung und Abrechnung der Verpflegungsleistungen in Kindereinrichtungen und Schulen
1. Grundlage der Rechtsbeziehungen
Grundlage für Verpflegungsleistungen sind die abgeschlossenen Verträge mit den Trägern der Kindereinrichtungen oder Schulen. In diesen Verträgen sind die Rahmenbedingungen wie z.B. Art der Verpflegung, Art der Kassierung, Preise etc. geregelt. Demgemäß legt die Schmähling Catering GmbH & Co. KG die jeweiligen Preise fest. Übernimmt die Schmähling Catering GmbH & Co. KG laut Vertrag die bargeldlose Essengeldkassierung, wird zwischen der Schmähling Catering GmbH & Co. KG und den Erziehungsberechtigten der Essenteilnehmer/gesetzlichen Vertreter bzw. den volljährigen Essenteilnehmern eine gesonderte Einzelvereinbarung über die Versorgungsleistungen und die Abrechnung dieser Leistungen abgeschlossen.
2. Einzelvereinbarungen für die Verpflegungsleistung sowie für die bargeldlose Essengeldkassierung
Die Erziehungsberechtigten/gesetzliche Vertreter bzw. die volljährigen Essenteilnehmer erhalten ein Kundendatenblatt sowie ein Formular für ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Auf dem Kundendatenblatt teilt der Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter bzw. volljährige Essenteilnehmer alle für die Verpflegungsleistung sowie deren Abrechnung relevanten Daten mit. Die zusätzliche Angabe einer Email-Adresse ist zur Zusendung von Informationen möglich. Mit der Unterschrift auf dem Kundendatenblatt bestätigt der Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter bzw. der volljährige Essenteilnehmer die Anmeldung zum Schulessen sowie die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schmähling Catering GmbH & Co. KG. Das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Basis-Lastschriftmandat berechtigt die Schmähling Catering GmbH & Co. KG zum Einzug des Essengeldes vom angegebenen Konto. Der Kontoinhaber muss nicht identisch mit dem Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigem Essenteilnehmer sein. Die für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Mandatsreferenz entspricht der bei der Bearbeitung der Anmeldeunterlagen vergebenen Kundennummer, die dem Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer gesondert mitgeteilt wird. Änderungen zu den Kundendaten und/oder der Bankverbindungen sind vom jeweiligen Kontoinhaber durch Vorlage eines neuen Kundendatenblattes und/oder SEPA-Basis-Lastschriftmandats mitzuteilen.
3. Registrierung über unsere Homepage
Auf der Homepage www.bestellung-schmaehling.de unter dem Reiter „registrieren“ oder über unsere Web-Bestell-App (downloadbar über bestellung-schmaehling.de) unter dem Reiter „ schon registriert“
4. Bestätigung der Anmeldung für Neukunden
Nach Bearbeitung des Kundendatenblattes sowie des SEPA-Basis-Lastschriftmandats erhält jeder Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter bzw. volljährige Essenteilnehmer einen Kundenbrief als Nachweis der Anmeldung. Dieser Kundenbrief enthält die bei der Bearbeitung ihrer Anmeldeunterlagen vergebenen Kundennummer sowie eine für die Online-Bestellung erforderliche Geheimzahl/PIN (optional). Für Einrichtungen mit einer elektronischen Ausgabekontrolle wird für jeden Essenteilnehmer eine Magnetkarte mitgesandt, die täglich mit an die Essenausgabe zu nehmen ist. Die erste Magnetkarte wird kostenlos ausgegeben. Jede neu ausgestellte Magnetkarte z.B. wegen Verlust oder Zerstörung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach der Ausstellung einer neuen Magnetkarte mit dem nächst fälligem Essengeld vom Konto eingezogen.
5. Abrechnung der Verpflegungsleistungen
Das Essengeld wird auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftmandats per Bankeinzug nach Ablauf des voran gegangenen Verpflegungszeitraumes jeweils am 10. am 20. und am letzten Werktag des Monats rückwirkend vom angegebenen Konto eingezogen. Nach Datenübergabe an die Bank erfolgt entsprechend des SEPA-Lastschriftverfahrens die Abbuchung vom Konto. Je nach Bearbeitungszeit der Bank wird der Rechnungsbetrag nach 1-4 Werktagen von dem angegebenen Konto abgebucht. Sollte einer der Fälligkeitstermine auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, ist die Forderung am nächsten Werktag fällig. Wir bitten für Kontodeckung zu sorgen. Der Abrechnungszeitraum (z.B. 1.3.-15.3.), die Anzahl der abgebuchten Essen (z.B. mit 7 Best. A, 3 Best. B, mit 2 Abbestellungen) sowie die Mandatsreferenz sind aus dem Kontoauszug ersichtlich. Eine gesonderte Rechnungslegung erfolgt nicht. Die Rechnungsübersicht kann Online über den persönlichen Login-Bereich aufgerufen werden (optional).
Kommt es zu einer Bankretoure erhält der Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter bzw. volljährige Essenteilnehmer eine Rechnung über den Betrag der Bankretoure, über die durch die Rücklastschrift entstandenen Bankgebühren sowie über Bearbeitungsgebühren. Die bis zur Rechnungslegung in Anspruch genommenen Verpflegungsleistungen werden ebenfalls mit dieser Rechnung abgerechnet. Für Zustellverzögerungen der Rechnungen auf Grund fehlender Mitteilungen von Änderungen der Anschriften durch die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer und/oder höhere Gewalt (wie zum Beispiel Streik oder witterungsbedingte Verzögerungen) trägt die Schmähling Catering GmbH & Co. KG keine Verantwortung – Zahlungsfristen werden dadurch nicht verlängert.
Der Preis pro Verpflegungseinheit richtet sich nach den jeweiligen Verträgen mit den Trägern der Einrichtung und wird jedem Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer mit der Übergabe der Anmeldeunterlagen gesondert mitgeteilt – kann jedoch auch beim zuständigen Träger bzw. bei der zuständigen Schulkonferenz erfragt werden. Ändern sich die Preise, erfolgt durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG eine Mitteilung an alle betroffenen Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer. Müssen die Preise durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG auf Grund gesetzlicher Regelungen (Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. Anhebung des Mindestlohnens) angepasst werden, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an den Träger bzw. die Schulkonferenz.
6. Folgen einer Rücklastschrift
Nach einer Rücklastschrift erfolgt durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG die Einstellung der Versorgungsleistung bis zum Begleichen aller offenen Forderungen. Durch die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer ist im Anschluss eine Neubestellung der einzelnen Verpflegungsleistungen vorzunehmen. Erfolgt keine gegenteilige Mitteilung durch den Kontoinhaber, erfolgen die weiteren Abrechnungen für Verpflegungsleistungen wieder auf Grundlage des ursprünglichen SEPA-Basis-Lastschriftmandats. Werden offene Forderungen nicht rechtzeitig bezahlt, erhalten die Zahlungspflichtigen eine Mahnung. Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, nach Ablauf des Zahlungszieles in der Mahnung, die Übergabe der offenen Forderungen an ein Inkassobüro zu geben. Die dadurch entstehenden Gebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
7. Berechnung von Subventionsbeträgen bzw. Bildungs- und Teilhabepaket
Erfolgt eine Bezuschussung des Essengeldes durch den jeweiligen Träger, wird durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG nur der zu zahlende Elternanteil berechnet. Die Abrechnung der Subventionsbeträge erfolgt direkt mit dem jeweiligen Subventionsträger.
Liegt die Berechtigung für die Inanspruchnahme des Bildungspakets dem Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer vor, ist er verpflichtet, diese unverzüglich der Schmähling Catering GmbH & Co. KG vorzulegen. Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG führt die Essengeldabrechnung für den Berechtigungszeitraum entsprechend der gesetzlichen Regelungen durch – beginnend in dem Monat, in dem die Kostenübernahmezusage bei der Schmähling Catering GmbH & Co. KG vorgelegt wird (Posteingang). Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, nach bereits erfolgter Essengeldabrechnung rückwirkend eine Verrechnung durchzuführen.
Zu Subventionsbeträgen sowie zum Bildungs- und Teilhabepaket sind die öffentlichen Informationen zu beachten. Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, eine Preisänderung auf Grund von veränderten Subventionen oder Änderungen zum Bildungs- und Teilhabepaket den betroffenen Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertretern bzw. volljährigen Essenteilnehmern mitzuteilen.
8. Verfahren zur Be- bzw. Abbestellung von Verpflegungsleistungen
Monatliche Bestellungen bis jeweils 5 Werktage vor Verpflegungsmonat:
• über die Internetadresse www.bestellung-schmaehling.de oder über unsere Web-Bestell- App unter Angabe der Kundennummer und Geheimzahl.
Kurzfristige Abbestellungen bis 8:00 Uhr des Verpflegungstages
• per E-Mail an bestellung@schmaehling-catering.de oder info@schmaehling-catering.de per Fax an 03621-5144929.
Kurzfristige Abbestellungen bis 8:00 Uhr des Verpflegungstages können weiterhin Montag-Freitag telefonisch unter 03621- 5144916 oder 514490 erfolgen. Die Kundennummer ist mit anzugeben.
9. Menüausgabe
Die Ausgabe der bestellten Verpflegungsleistung erfolgt mittels elektronischer Kontrollsysteme. Dazu ist die Magnetkarte täglich mit an die Essenausgabe zu nehmen. Bei Nichtvorlage der Magnetkarte erfolgt die Ausgabe anhand einer Bestellliste. Diese kann jedoch von den Ausgabekräften erst eingesehen werden, wenn alle Essenteilnehmer mit Magnetkarte ihr Menü erhalten haben. In Einrichtungen ohne elektronisches Kontrollsystem erfolgt die Ausgabe anhand einer Bestellliste, die täglich aktualisiert an die Essenausgabe geliefert wird.
10. Kündigung
Die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer können die Einzelvereinbarungen jederzeit schriftlich kündigen. Nach Ausgleich aller offenen Forderungen erlischt automatisch das SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Eventuelle Guthaben werden erstattet.
11. Wegfall des Vertrages mit dem zuständigen Träger
Endet der Vertrag mit dem Träger der Einrichtung, erlöschen sämtliche Einzelvereinbarungen zwischen der Schmähling Catering GmbH & Co. KG und den betroffenen Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmern zum Vertragsende für die Zukunft. Gesonderte Kündigungen durch die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter bzw. volljährigen Essenteilnehmer sind nicht erforderlich.
12. Datenschutz
Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden durch die Schmähling Catering GmbH & Co. KG eingehalten. Die von Ihnen übermittelten persönlichen Daten sind nur für den internen Gebrauch bestimmt und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ausnahmen werden gemacht, wenn die Schmähling Catering GmbH & Co. KG durch gesetzliche Regelungen oder Gerichtsbeschlüsse dazu verpflichtet wird. Für interne Zwecke, die eine Softwarepflege bzw. Softwareprüfung erfordern, hat das von der Schmähling Catering GmbH & Co. KG vertraglich beauftragte EDV-Unternehmen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.
13. Kontaktdaten der Schmähling Catering GmbH & Co. KG
Die Schmähling Catering GmbH & Co. KG ist wie folgt erreichbar:
• für krankheitsbedingte kurzfristige Abbestellungen von Montag bis Freitag 7:00 – 8:00 Uhr
• sonstige Rückfragen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8:00 - 15:30 Uhr
Sekretariat: Telefon 03621-51449-0, Fax 03621-51449-29, Email info@schmaehling-catering.de
Bestellannahme: Telefon 03621-51449-16, Fax 03621-51449-29, Email bestellung@schmaehling-catering.de
Verwaltung: Telefon 03621-51449-0